Im Interview mit Christoph Huebner
Experte für Kinderkrankenversicherungen
www.kinder-privat-versichern.de
Wenn die finanziellen und bürokratischen Themen zu Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld geklärt sind, bleibt immer noch ein Thema: Die Krankenversicherung für den Nachwuchs. Darauf hat sich unser Gesprächspartner Christoph Huebner mit seinem Team spezialisiert. Über die Website www.kinder-privat-versichern.de bietet er bundesweit per E-Mail, am Telefon und im Livechat auf der Website Beratung und Lösungen dazu an.
Für Hosenmatz beantwortet er unsere Fragen:
1.
Wieso Kinderkranken-
versicherungen? Sind Kinder nicht sowieso automatisch krankenversichert?
Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, dann müssen sie sich dazu zumindest nicht allzu viele Gedanken machen. Aber automatisch geht auch da nichts: Das Kind muss angemeldet werden – unter Vorlage einer Geburtsurkunde. Die privaten Krankenversicherungen sind da etwas unbürokratischer, bieten dafür aber die Qual der Wahl bei der Entscheidung für den richtigen Tarif.
2.
Und wenn nicht beide gesetzlich versichert sind?
Da kommt es auf diverse Details an. Zum Beispiel ob die Eltern verheiratet sind – wenn nicht, ist nämlich allein der Versicherungsstatus der Mutter ausschlaggebend – und wer von beiden mehr verdient. Wenn der privat Versicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2018: 59.600 Euro brutto im Jahr) verdient, ist dem Kind dann nämlich der Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung der GKV verwehrt. Dann kann es entweder freiwillig gesetzlich versichert werden – für etwa 180 Euro im Monat. Oder eben privat, denn die PKV ist mit 100 bis 150 Euro für sehr anständige Kindertarife erheblich günstiger.
3.
Was sind denn die grundsätzlichen
Wahlmöglichkeiten?
Der einzige Vorteil, das Neugeborene beim Elternversicherer anzumelden, liegt im sogenannten Kontrahierungszwang: Dieser muss das Kind annehmen, auch wenn es nicht ganz gesund ist. Oft ist aber der Elterntarif nicht unbedingt auch ein guter Kindertarif, zum Beispiel im Bezug auf Selbstbehalt oder für Kinder häufig gefragte Leistungsmerkmale wie alternative Heilmethoden oder Erstattungen bei der Kieferorthopädie.
Meistens haben die Erwachsenen einen Tarif mit hohem Selbstbehalt, weil sie grundsätzlich gesund sind und selten zum Arzt gehen. Für Kinder empfehlen wir aber eher Tarife mit niedrigem oder gar keinem Selbstbehalt.
4.
Was sind denn die Weisheiten, die Sie aus der Praxis bei dieser Entscheidung weitergeben können?
Es gibt hier keine Schablonen, die immer passen. Außer vielleicht, wenn ein Elternteil verbeamtet ist und der andere gesetzlich versichert: Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn und auch Soldaten, Polizisten und Berufsfeuerwehrleute mit freier Heilfürsorge haben das für ihre Kinder. In den meisten Bundesländern liegt der Beihilfeanspruch für Kinder bei 80 Prozent. Das bedeutet, dass sie das Baby für unter 40 Euro im Monat privat versichern können. Da empfehle ich immer klar: So günstig kommt Ihr für Euren Nachwuchs nie wieder an den Status als Privatpatient. Da würde ich nicht lange überlegen.
5.
Und wieso sollte man das mit Ihnen machen?
Wir machen Kinderkrankenversicherungen und sonst nichts, das dafür aber besonders gut und mit jahrelanger Erfahrung. Außerdem arbeiten wir bundesweit, schlank und digital. So können wir es uns leisten, Eltern an der (unvermeidbaren) Abschlussprovision zu beteiligen. Vier Monatsbeiträge Tippgeber-Cashback bezahlen wir – egal, ob das Kind am Ende beim Elternversicherer angemeldet wird oder woanders.
6.
Wenn Sie das schon so lange machen, haben Sie sicher auch bereits ein paar exotische Fälle gehabt, oder?
Ja, klar. Das fängt schon mit interessanten Familienkonstellationen an, die regelmäßig an unserem Stand auf den BABYWELT-Messen auftauchen. Die erste Frage, um zu klären, wie das Kind versichert werden muss, ist meistens: „Seid Ihr verheiratet?“ Und wenn dann einer ja und die andere nein sagt, fängt die Geschichte an, interessant zu werden.
Auch dann, wenn Eltern ein Kind erwarten, das nicht ganz gesund zur Welt kommen wird, ergeben sich aus dem gesetzlichen Kontrahierungszwang interessante Gestaltungsspielräume, die man rechtzeitig vor dem erwarteten Geburtstermin nutzen kann.
Und die richtig interessanten Herausforderungen in unserem Arbeitsalltag sind natürlich die, bei denen die meisten Wald- und Wiesen-Versicherungsvermittler die Flügel strecken müssen – so wie dieser Fall im Herbst, als eine Ukrainerin und ein Brite – beide nur mit einer Auslandsreisekrankenversicherung – in Berlin ein Frühchen mit Herzfehler zur Welt gebracht haben. Da für das Kind eine Lösung zu finden – auch wenn es am Ende viel Arbeit und quasi keinen Erlös bedeutet – ist der Teil des Jobs, der ihn spannend macht und einen abends mit einem guten Gefühl ins Bett gehen lässt.